1) Allgemeines
- Allen Lieferungen und Leistungen, auch künftigen Liefergeschäften, liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Allen, auch künftigen Liefergeschäften, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
- Sämtliche Angaben, hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte in Produktbeschreibungen, Prospekten o ä. sind stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert sind. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die dem technischen Fortschritt oder dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen.
- Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, ohne gesondertes Zubehör, Aufrüstungen, Installation, Schulungen und sonstigen Nebenleistungen Die Bestellung des Kunden kann innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung der Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung und Rechnungserteilung angenommen werden.
2) Liefertermine, Verzug, Gefahrenübergang
- Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Sie setzen die Klärung von technischen Fragen sowie die Selbstbelieferung voraus. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, ist der Besteller berechtigt, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er erfolglos eine schriftliche Nachtrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat.
- Die Haftung für gewöhnliche Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Soweit eine Versendung der Ware erfolgt, geschieht dies nach unserer freien Wahl, wobei die Übernahme von Fracht und Versendung durch uns nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung erfolgt. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Bestellers zu versichern.
3) Zahlungsbedingungen, Abnahmeverzug
- Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort fällig und netto ohne jeden Abzug zu zahlen. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, sind Verzugszinsen von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9% zu zahlen.
- Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, können wir wahlweise auf Abnahme bestehen oder 25% der Kaufsumme als Schadenersatz verlangen, wobei der Nachweis, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist, dem Besteller verbleibt!
- Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, außer die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt.
4) Verlängerter Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferten Waren bleiben bis zur Begleichung aller Verbindlichkeiten, bei Zahlung per Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung, Eigentum der Firma Elast- und Plastverarbeitung Thüringen GBR Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme ist jedoch kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
5) Gefahrenübergang
- Mit der Übergabe der Ware an den Besteller oder dessen Beauftragten, bei Versendung mit Übergabe an die Transportperson, geht die Gefahr auf den Käufer über, unabhängig von der Tatsache, wer die Transportkosten trägt.